Massenhaft billige Kleidungsstücke in der Primark-Filiale in München-Neuperlach im PEP.
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Größere Modehändler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten.

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EU: Unverkaufte Kleidung darf nicht mehr vernichtet werden

Größere Modehändler dürfen unverkaufte Kleidung in der EU künftig nicht mehr vernichten. Darauf einigten sich die EU-Staaten. Für kleinere Unternehmen soll es allerdings Ausnahmen geben.

Über dieses Thema berichtet: BR24 Infoblock am .

Es ist jedes Jahr das Gleiche: Tonnen von Kleidung bleiben nach der Saison übrig und landen auf dem Müll. Fast 80 Prozent der unverkauften Kleider, Hosen, T-Shirts und auch Schuhe werden verbrannt oder auf Deponien entsorgt – obwohl sie nagelneu sind. Die EU will das in Zukunft verhindern. Nachhaltigkeit soll zum Normalfall auf dem Binnenmarkt werden.

Größere Händler dürfen künftig unverkaufte Kleidung in der EU nicht mehr vernichten. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Staaten einigen sich in der Nacht zu Dienstag zudem darauf, dass die EU-Kommission das Verbot künftig auf weitere Produkte ausweiten kann. Das teilten die beiden Verhandlungsseiten mit. Für kleine Unternehmen gibt es den Angaben zufolge Ausnahmen, für mittlere Unternehmen eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Grundsätzlich soll das Verbot zwei Jahre, nachdem die Verordnung in Kraft getreten ist, angewendet werden.

Wegwerf-Maßnahmen im zweiten Schritt auch für Möbel und Co.

Maßnahmen gegen das Wegwerfen sollen später auch für andere Produkte greifen. Welche konkreten weiteren Vorgaben für einzelne Produkte kommen, steht noch nicht im Detail fest. Die Vereinbarung besagt, dass die EU-Kommission rechtlich verbindliche Vorgaben erlassen kann, um Waren wie Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben oder Chemikalien umweltfreundlicher zu machen. Aber auch zahlreiche Rohstoffe wie Eisen, Stahl oder Aluminium sollen künftig entsprechend reguliert werden. Ausnahmen sind etwa für Autos oder militärische Produkte vorgesehen.

Dabei wird die EU-Kommission keine Verbote erlassen, sondern Vorgaben machen für die Wiederverwertung. Verbraucher hätten dann die Möglichkeit, gezielt solche Produkte zu kaufen, die man wieder aufbereiten oder auch reparieren kann.

Die aktuelle Einigung der Unterhändler aus EU-Parlament und Mitgliedstaaten gilt als Durchbruch. Parlament und EU-Staaten müssen der Einigung noch offiziell zustimmen, das gilt aber als Formsache. Dann könnte das Verbot für die Vernichtung von Kleidung zwei Jahre später in Kraft treten.

Produkte sollen weniger Energie und Wasser verbrauchen

Hintergrund des neuen Verbots ist ein Vorschlag der EU-Kommission vom März 2022 zur sogenannten Ökodesign-Verordnung. Damit sollen Produkte länger halten, sich leichter wiederverwenden, reparieren und recyceln lassen – und weniger Ressourcen wie etwa Energie und Wasser verbrauchen.

Die Vorsitzende des Binnenmarktausschusses im EU-Parlament, Anna Cavazzini (Grüne), betonte, künftig gebe es außerdem einen Reparaturindex. Mit diesem könnten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Kauf erkennen, wie leicht sich ein Produkt reparieren lasse.

In Frankreich ist es Herstellern und Händlern bereits seit 2022 verboten, unverkaufte Waren wie Kleidung, Elektronik, Kosmetika, Spielzeuge oder Sportartikelin der Mülltonne zu entsorgen. Das schreibt das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die 'Loi Agec', vor.

Mit Informationen von dpa

Im Audio: BR24 Radio-Reportage – Verschwendungsverbot: Kampf gegen Vergeudung in Frankreich

Umpackaktion des Vereins Dons solidaires in Frankreich.
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